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Die Arbeitgeber halten unser Betriebsverfassungsgesetz und unser Mitbestimmungsgesetz
für ein erfolgreiches wirtschaftliches Handeln als überholt und damit für
ungeeignet. Ganz besonders dann wird die Angelegenheit immer diskutiert, wenn
sich unsere Wirtschaft in einer Talsohle befindet.
Vergleiche werden herangezogen, europaweit, ja weltweit (mit dem Blick auf
die Verhältnisse in den USA).
Richtig ist, dass die Bundesrepublik Deutschland, im internationalen Vergleich
das weitgehendste Mitbestimmungsgesetz hat.
Richtig ist auch, dass eine gänzlich freie Marktwirtschaft niemals damit zurecht
käme, weil eben einzig und alleine wirtschaftlicher Erfolg des Unternehmens
zählt bzw. die Norm ist. Wir kennen auch die Stimmen, die uns immer wieder
sagen, dass der Markt auch die Bedingungen regeln wird und
das Problem der Arbeitslosigkeit kann damit behoben werden.
Sieht man die vorgenannten Argumentationen voneinander losgelöst, kann man
in der Tat einer der Ansichten folgen.
Die Ressourcen Kapital und Arbeit sind in keinem Wirtschaftssystem wegzudenken.
Wird eine davon in ihrer grundlegenden Wertigkeit so verletzt, dass sie nicht
mehr wirksam wird, bleibt ein großer Teil des Erfolges auf der Strecke. Wir
haben mit der sozialen Marktwirtschaft eine fast natürliche Gleichwertigkeit.
Jedes verantwortliche Handeln von Politik und Wirtschaft kommt niemals daran
vorbei, im Einzelnen die Bedingungen zu überdenken oder zu verändern, zu verbessern,
aber nicht nur zu Lasten der Arbeitnehmer(innen).
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