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Sie sind hier: Aktuelle Resolutionen Das leidige „Diäten-Theater“Die geforderte Strukturreform ist längst überfällig - November 2007 Wie schon so oft in der jüngsten Vergangenheit erleben wir zurzeit wieder das alte „Diätentheater“. Zum selben Zeitpunkt weist eine Statistik aus, dass 10 % der satten Oberschicht über zwei Drittel des Volksvermögens in der Bundesrepublik verfügen, während sich 90 % mit dem letzten Drittel begnügen müssen. Wir leben also klar in einer „Zweidrittelgesellschaft“. Rasante Preissteigerungen bei Strom, Gas, Heizöl, Benzin und Lebensmitteln führen dazu, dass die Nettolöhne der breiten Masse weiter sinken. Wahrlich ein besonders „günstiger Zeitpunkt“ für die Erhöhung der Bezüge unserer Volksvertreter. Begründet wird die Erhöhung mit der von niemandem bestrittenen Tatsache, dass dies die erste Erhöhung seit 2003 ist. Aber die Rentner werden sich doch fragen, wie viel „Null-Runden“ sie schon seit vielen Jahren haben „verkraften“ müssen und von einer Rentenerhöhung von über 9 % wagen sie doch nicht einmal zu träumen. Dabei geht es überhaupt nicht um eine angemessene Vergütung für die Arbeit unserer Volksvertreter. Niemand kann sie ernsthaft bestreiten wollen. Stein des Anstoßes sind seit vielen Jahren die Tatsache, dass die Abgeordneten selbst entscheiden können, wie hoch ihre Bezüge, ihre Aufwandsentschädigungen und Pensionsprivilegien sind, und vor allem ihre exorbitanten Alterssicherungen aus der Staatskasse. Ist es vielleicht gerecht, wenn man als Abgeordneter nach acht Jahren im Parlament so viel Rente bezieht wie jemand, der 35 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat? Ein Blick auf die verfassungsmäßigen Grundlagen und die Entwicklung der Abgeordnetenbezüge seit Bestehen der Bundesrepublik zeigt, worum es eigentlich geht. Artikel 48 § 3 unseres Grundgesetzes bestimmt:
Im Jahre 1949, im ersten Deutschen Bundestag, begann die Abgeordneten mit monatlich steuerfreien Diäten in Höhe DM 600,--. Dazu kamen Pauschalen für das Leben in der damaligen Hauptstadt Bonn und für den Ersatz der Reisekosten. Es dauerte dann genau 12 Jahre, 1962, bis sich diese Beträge verdoppelt hatten. Das war damals überhaupt kein Problem, weil im Zeichen des allgemeinen wirtschaftlichen Aufschwungs auch die Tariflöhne für die Arbeitnehmer in allen Branchen regelmäßig angehoben wurden. Kritisch wurde die Situation erst, als die Löhne infolge des nachlassenden „Wirtschaftswunders“ in den 70er Jahren nicht mehr in gleichen Maße stiegen, die Abgeordnetenbezüge aber von DM 2.570,-- im Jahre 1969 auf DM 3.630,-- im Jahre 1974 und auf DM 7.500,-- im Jahre 1977 stiegen. Eine erste Korrektur nahm das so genannte „Diäten-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 1975 vor, als die steuerfreie Aufwandsentschädigung die damals DM 3.630,-- und die Unkostenpauschale DM 4.050,-- betrug. Das Bundesverfassungsgericht hob die Steuerfreiheit der Aufwandsentschädigung auf, aber die Unkostenpauschale brauchte weiterhin nicht nachgewiesen zu werden, unabhängig davon ob sie durch die Unkosten ausgeschöpft wurde oder nicht. Ferner stellte das Verfassungsgericht in seinem Urteil fest:
Das Einkommen des Abgeordneten ist zu versteuern. Lediglich mit dem Mandat verbundene Aufwandsentschädigungen bleiben steuerfrei. Die Zahlung von Ruhegeldern für die Abgeordneten, die zugleich Beamte sind, widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz. Entsprechend dem demokratischen Prinzip muss der Willensbildungsprozess im Parlament, der zur Festsetzung der Diäten führt, öffentlich und durchsetzbar sein.“ Auf Grund dieses Urteils des Bundesverfassungsgerichts fordern führende Staatsrecht- und Wirtschaftswissenschaftler seit Jahren, dass die Abgeordneten, wenn sie schon einen „Fulltimejob“ ausüben aus ihrem Gehalt auch selbst für ihre Alterspensionen aufkommen müssen, wie jeder andere Arbeitnehmer, der eine „Ganztagsbeschäftigung“ ausübt, dies auch tun muss. Wenn die Politik lautstark verlangt, dass jeder eine „Eigenverantwortung“ dafür tragen muss, dass er bei seiner Pensionierung nicht in „Altersarmut“ fällt, ist es doch wohl fraglich, ob sich Abgeordnete dafür aus der Staatskasse bedienen können. Zweitens verlangen die Kritiker in ihren Vorschlägen für eine Strukturreform, dass die Festsetzung der Abgeordnetenbezüge von einer neutralen und unabhängigen Kommission festgesetzt werden müssen. Denn es sei doch wohl in unserer Rechtsordnung seit jeher verpönt, dass Entscheidungen in eigener Sache getroffen werden können – und das aus gutem Grund. Nun haben die parlamentarischen Geschäftsführer mit der Erhöhung der Aufwandsentschädigung um über 9 Prozent beschlossen, ungerecht hohe Pensionsansprüche um „Zarte“ 0,5 Prozent zu kürzen. Sie ganz abzuschaffen – wie zum Beispiel bei den Landtagsabgeordneten in Nordrhein-Westfalen – dazu konnten sie sich nicht aufraffen. Also wieder einmal ein „Reförmchen“ im alten System nach dem Muster „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass“. Eine wirkliche Strukturreform wird wieder nicht angepackt. Ob dies wohl zur Verminderung der Parteiverdrossenheit und der wachsenden Wahlmüdigkeit der Bürger beiträgt, wird die Zukunft zeigen. Erste Reaktionen in der Öffentlichkeit deuten eher auf das Gegenteil hin. Hans-Georg Glaser
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