Ziele der Qualitätspolitik KVP Liste 2019 - 2020

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Qualitätsziele 2019


1. Entwicklung von spezifisch evangelischen Bildungsangeboten und Vera
nstaltungen im Rahmen des Marketingkonzeptes (jährliche Weiterführung)

 

Geplante Maßnahme:

Die Entwicklung der Profile im Verein und den regionalen Bildungsstätten erfordert ein spezifisches überregionales Angebot an politischen oder spezifisch evangelischen Veranstaltungen.

 

Geplante Umsetzung:

Die Geschäftsstelle ist aufgefordert derartige Angebote zu schaffen und sie auch im

Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit überregional anzubieten. Für das Jahr 2019 wurde das Thema Einsamkeit festgelegt.



2. Kooperationen in den Gemeinden

 

Geplante Maßnahme:

Im Jahr 2019 soll ein Beratungsangebot „Förderung von Kooperationen zwischen den regionalen Bildungsstätten / Vereinen und den jeweiligen Gemeinden entwickelt werden. Grundlage hierzu ist eine Befragung der Verantwortlichen in den Gemeinden (z.b. Pfarrer/in, Presbyterium, ) zum Verhältnis von Gemeinde und EAB.

 

Geplante Umsetzung:

Entwicklung eines Fragebogens durch den QM-Ausschuss, Befragung und Auswertung. Besuch der Bildungsstätten und Beratung.


Verantwortlichkeit: QM-Ausschuss und Landesverbandsvorstand

 

 

3. Zufriedenheit im Ehrenamt

 

Geplante Maßnahme:

Entwicklung eines Verfahrens, wie Anregung, Lob und Kritik besser erfasst und aus- gewertet werden können. Hier ist insbesondere darauf zu achten, wie dem Ehrenamt (mehr) Wertschätzung entgegengebracht werden kann.

 

Verantwortlichkeit: QB


 

Qualitätsziele 2019

 

4. Berichterstattung aus der Arbeit der Ausschüsse

 

Geplante Maßnahme:

Die Berichte aus der Arbeit der Ausschüsse - (Bildungs-, Finanz-, QM-Ausschuss, Rüst- zeit- und Datenschutzausschuss) gegenüber dem LV Vorstand und der Delegiertenversammlung sollte strukturiert und in der Form vereinheitlicht werden.

 

Umsetzung:

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der durchgeführten Audits soll eine Jahresplanung zur jeweiligen Ausschussarbeit erstellt werden. (Sitzungsplan u. feststehende Bestandteile der Tagesordnung). Dieser Sitzungsplan wird im Rahmen eines Treffens der Ausschussvorsitzenden verabschiedet. Grundlage der jährlichen Berichterstattung vor der Delegiertenversammlung wird ein schriftlicher Tätigkeitsnachweis. Diese Tätigkeitsnachweise werden dem Vorstand vorgelegt. Der Vorstand fasst dazu einen entsprechenden Beschluss.

 

Verantwortlichkeit. LV-Vorstand und QB



5. Entwicklung eines Labels Reisen mit der EAB“.

 

Geplante Maßnahme:

Im Rahmen des Marketingkonzeptes soll ein Qualitätslabel Reisen mit der EAB entwickelt werden.

 

Umsetzung:

Unter Berücksichtigung der Befragungen von Teilnehmern an Seminaren und Rüstzeiten sollten Qualitätsmerkmale für Reisen mit der EAB formuliert und als Standard erhoben werden.


Verantwortlichkeit: Rüstzeitausschuss / Gescftsführer



Qualitätsziele 2019


6. Handreichung für ehrenamtlich Mitarbeitende

 

Geplante Maßnahme:

Aufgrund des festgestellten Defizits im Bereich der Einarbeitung ehrenamtlicher Mitarbeiter, sollten Dokumente aus dem QM-Handbuch in einer angepassten Form als Arbeitshilfe zur Verfügung gestellt werden.

Geplante Umsetzung:

Der QM-Ausschuss wird das vorhandene Dokument Arbeitsabläufe aktualisieren und auf Vollständigkeit prüfen.

Es dient dann als:

 

Beschreibung aller wesentlichen Prozesse / Schlüsselprozesse;

• Prozesslandkarte;

• Arbeitsgrundlage für den QM-Ausschuss;

Handreichung für Funktionsträger vor Ort.


Verantwortlichkeit: QM-Ausschuss

 


Qualitätsziele 2020

 

1. Entwicklung von spezifisch evangelischen Bildungsangeboten und Veranstaltungen im Rahmen des Marketingkonzeptes (jährliche Weiterführung)

 

Geplante Maßnahme:

Die Entwicklung der Profile im Verein und den regionalen Bildungsstätten erfordert ein spezifisches überregionales Angebot an politischen oder evangelischen Veranstaltungen.

 

Geplante Umsetzung:

Die Geschäftsstelle ist aufgefordert derartige Angebote zu schaffen und sie auch im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit überregional anzubieten. Es soll mindestens eine zentrale, überregionale Veranstaltung stattfinden. Für das Jahr 2020 wurde das Thema Bewahrung der Schöpfung festgelegt.


2. Handreichung für ehrenamtlich Mitarbeitende (NpM)

 

Geplante Maßnahme (Weiterführung):

Aufgrund des festgestellten Defizits im Bereich der Einarbeitung ehrenamtlicher Mitarbeiter, sollen ausgewählte Prozessbeschreibungen aus dem Dokument Arbeitsabufe in einer angepassten Form als Arbeitshilfe für NpM zur Verfügung gestellt werden.

 

Geplante Umsetzung:

Die relevanten Prozesse wurden in den neuen Dokumenten

 

Bildungsveranstaltungen

Kassierung

Gruppenreisen

Öffentlichkeitsarbeit

Beratung Anweisung

 

adäquat beschrieben und als Arbeitshilfe zusammengefasst.

Um eine hohe Akzeptanz für die Arbeitshilfe zu erzeugen sollen zur Einführung Audits zu den Dokumenten, mit den jeweiligen NpM, durchgeführt werden.

 

Dokument: Bildungsveranstaltungen / Teilnehmende: Verantwortliche aus den Bildungsstten und Vereinen / Durchführer:

  Bildungsausschuss

Dokument Kassierung / Teilnehmende: Schatzmeistern und Kassier-innen / Durchführer: Finanzausschuss

Dokument: Gruppenreisen / Teilnehmer: Reiseleiter / Durchführer: Freizeitausschuss


Verantwortlichkeit: Fachausschüsse

 


3. Befragungen und Interviews

 

Geplante Maßnahme:

Für die im Rahmen des Qualitätsmanagements durchgeführten Befragungen und Interviews sollen Qualitätsstandards entwickelt werden.

 

Diese Standards betreffen:

• Ziel der Befragung

• Personenkreis der Befragten

• Rhythmus

• Instrumente

Datenschutz

 

Durchführung:

Der QM Ausschuss wird beauftragt alle durchgeführten Befragungen zu sichten. Sie auf Ihre Aktualität und Erfordernis zu prüfen und einen Zeitplan für Wiederholungen festzulegen.

 

Geprüft werden die Befragungen:

• Profil der Bildungsstten und Vereine

Beschreibung des Bildungsangebotes

Feedbackbogen

Beurteilungsbogen Reisen

• Interview Mitarbeiterzufriedenheit NpM

• Unterrichtsorte Checkliste

• Teilnehmerbefragung

 

Verantwortlichkeit: QM Ausschuss


4. Die Rezertifizierung des Bildungswerkes

 

Geplante Mnahme:

Die Rezertifizierung des Bildungswerkes nach den Qualitätsstandards des Gütesiegelverbundes Weiterbildung e.V. wird angestrebt.

 

Durchführung:

Die Rezertifizierung wird nach den Vorgaben des Entwicklungsverfahrens durchgeführt. Zur Durchführung wird externe Hilfe eingeholt.

 

Verantwortlichkeit: Qualitätsbeauftragter

 


Ergänzende Entwicklungsmaßnahmen (KVP Liste)

1. Datenschutz (Kontrolle der Ergebnisse)

• Ausarbeitung einer Handreichung für die Vereine zu datenschutzrechtlichen Fragen

Erarbeitung von datenschutzrechtlichen Leitfragen für den Verband

Erarbeitung von Vorgaben für datenschutzrechtliche Fragen bei Fahrten und Freizeiten

Erarbeitung einesJahresprüfplans


Verantwortlichkeit: Gescftsstelle



2. Ausschuss Empfehlungen

Empfehlungen der Fachausschüsse an den Landesverbandsvorstand, die in ihrer Umsetzung voraussichtlich einen Vorstandsbeschluss benötigen, sind in die Tagesordnung der jeweiligen Sitzung aufzunehmen.


Verantwortlichkeit: Gescftsstelle


 

3. Beschluss Mitgliedschaft Finanzausschuss

Es ist zu überlegen, ob Personen mit folgenden Funktionen im Landesver- band automatisch Mitglieder im Finanzausschuss sein sollten:   der Schatzmeister des Verbandes und die Kassenprüfer.



Verantwortlichkeit: Gescftsstelle



4. Reisedienst der EAB

  Aufgaben:

Kenntnisse über die Strukturen von Reisen gewinnen (Diakonie)

Durchführung einer ersten Fahrt mit der Kirchengemeinde Walsum und deren Auswertung

Kontakte in Kirchenkreise zu Verantwortlichen herstellen

• Routinen für Kooperation Gespräche entwickeln

Erarbeitung eines Konzeptes zur Mitarbeit (analog der Arbeitshilfe Hand- buch)

Durchführung eines Reflektions-Workshops zur Zielerreichung



Verantwortlichkeit: Gescftsstelle

 

KVP Liste / Maßnahmen ohne Zieltermin / Verantwortlichkeit QB


 

1. Organigramm

Das Organigramm muss überarbeitet werden.

Das Dokument Organisationsaufbau muss überarbeitet werden.



2. Qualität Reisen

Die Mindestanforderungen an die Qualität von EAB-Fahrten sollten definiert sein und regelmäßig einer Überprüfung unterzogen werden.


3. Prozesse und Diagramme

Erarbeitung einer Prozessbeschreibung Programmerstellung

Erarbeitung einer Prozessbeschreibung „Festlegung des Jahresthemas

Erstellung einesAusschussdiagrammes, in dem die Wechselbeziehungen innerhalb des Verbandes erkennbar sind.

 
 
 
 
 
 
 
Ziele und Leitlinien der Qualitätspolitik
Gestaltung eines Qualitätsmanagementsystems - Ehrenamtliche zertifizieren Ehrenamtliche

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„Gestaltung eines Qualitätsmanagementsystems“ und Einstieg in einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess für die selbstbestimmte Bildungs-arbeit von Ehrenamtlichen in den Ortsvereinen der EAB.
 
Qualitätsleitsätze - Qualitätspolitik
 
Lebenslanges Lernen
 
Aus der historischen Entwicklung des Bildungswerkes der Evangelischen Arbeitnehmerbewegung - Landesverband NRW e.V. – heraus, bestimmt die Bildungsarbeit in unseren Bezirken und Vereinen den größten Teil unserer Arbeit.
In den rund 40 Vereinen in NRW, eingebettet in den jeweiligen evangelischen Kirchengemeinden, nehmen über 3000 Mitglieder regelmäßig an Bildungsveranstaltungen teil. Die basisorientierte Gestaltung dieser Veranstaltungen, die aktive Organisation, Planung und Durchführung war und ist nur durch ehrenamtliches Engagement möglich. Dabei garantiert - der enge langjährige Kontakt zwischen den Planern und Nutzern der Angebote und die ähnliche Lebenssituation - ein hohes Maß an Adressatenorientierung und Zufriedenheit. Indikator dafür ist die feste Bindung an den Verein, bei der das Konzept und der Anspruch des lebenslangen Lernens, schon seit der Gründung des Verbandes, fast selbstverständlich verwirklicht werden.
 
Selbstbestimmte Bildungsarbeit
 
Die selbstbestimmte, ehrenamtlich getragene Bildungsarbeit in den Vereinen, ist die Grundlage für die hauptamtliche, pädagogische Arbeit des Landesverbandes. Aus unserem Selbstverständnis heraus, ist gerade dieser situative Ansatz d. h. das genaue Betrachten der Angebotsentwicklung in den Vereinen, maßgebend für die folgende hauptamtliche Programmplanung. Bei fast allen Schlüsselprozessen – Bedarfserhebung, Angebots-entwicklung, Programmentwicklung usw. – besteht eine feste Verzahnung von haupt-amtlicher und ehrenamtlicher Tätigkeit. Eine notwendige Aufgabe, der sich unser staatlich anerkanntes Bildungswerk stellen will und muss, ist die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems und der Einstieg in einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess, der möglichst alle Aufgabenfelder unserer Tätigkeiten erfassen soll.
Wesentliches Merkmal unserer Qualitätspolitik, im Unterschied zu vielen anderen Trägern, ist sicher der permanente Kontakt zu unseren Mitgliedern.
Nachbetreuung, Erfolgskontrolle und Reflektion sind seit Jahrzehnten gelebte Konzeptbestandteile der Arbeit unseres Verbandes, die sich auch in unserer Satzung widerspiegeln. Der Anspruch des lebenslangen Lernens, der aktiven Teilhabe an der Gesellschaft mit der nötigen sozialen Kompetenz, wird nur durch ständiges Begleiten nachhaltig erfüllt.
 
Anforderungen und Qualitätsverständnis
 
Zu unseren zentralen Aufgaben im Qualitätsmanagement und den damit verbundenen übergeordneten Qualitätszielen gehören insbesondere:
 
  • sich der Stärken des ehrenamtlichen Engagements bewusst zu werden;

  •  eine Transparenz und Vergleichbarkeit der Angebote und Vorgehensweise zu schaffen;

  • Qualität und Vorgehen angemessen zu dokumentieren und so zu sichern;

  • sowie Qualität und Vorgehensweisen durch einen kontinuierlichen, an den Bedürfnissen der Teilnehmer ausgerichteten Verbesserungsprozess zu erhöhen;

  • die bedarfsgerechte, aktive Einbindung der Erwartung von Teilnehmenden bei der Durchführung unserer Bildungsveranstaltungen;

  • die Sicherung und Optimierung der individuellen Fähigkeiten und Qualifikationen der ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeitenden;

  • die Förderung des Dialogs zwischen den hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeitenden;

  • die Lernorte sollen Empfindungen, Erlebnisse, Wissenserwerb und nicht zuletzt Befähigung ermöglichen,

  • ein System, welches zur Beschäftigung mit Qualitätssicherung und -entwicklung motiviert.

Die Zielvorstellungen messen sich an den Vorgaben und Zielen, die in der Satzung des Verbandes festgeschrieben und im Leitbild der EAB-NRW formuliert worden sind.


Das QM-System sollte folgende spezifische Eigenschaften aufweisen:

 
  • das Modell wird von Ehrenamtlichen getragen und soll die gegenseitige
    Evaluation im Bildungsbereich der EAB ermöglichen;

  • mithilfe bildlicher Darstellungen zu den einzelnen Bestandteilen und Aufgaben hinführen und damit die Akzeptanz und Benutzerfreundlichkeit erhöhen;

  • alle bereits vorhandenen, erarbeiteten Instrumente, Nachweise und Dokumente, die geeignet erscheinen, den qualitätssichernden Prozess zu stützen, zu integrieren.

 
Verantwortung
 
Die Verantwortung, von der Einführung, Durchführung und stetigen Verbesserung des Qualitätsmanagemtsystems, liegt bei allen Gremien des Verbandes und ist in der satzungsmäßigen Entscheidungsstruktur festgelegt. Die unterjährige Kontrolle und Bewertung des Systems, nötige finanzielle Mittelgewährung und personeller Einsatz, obliegt dem Landesverbandsvorstand und setzt ein ständiges Berichtswesen aus der Arbeit der Fachausschüsse und der hauptamtlichen Mitarbeit voraus. Die Planung und Durchführung aller unterstützenden organisatorischen Prozesse ist Aufgabe der Geschäftsstelle und wird durch die Geschäftsführung verantwortet.
 
Kontinuierliche Verbesserung
 

 
Fachausschüsse
 
Die Aufgaben der Fachausschüsse sind die Entwicklung und Planung von Qualitätszielen und Inhalten aller für den Verband relevanten Aufgabenge-biete. Die Fachausschüsse koordinieren und verbinden die in den Schlüsselprozessen beschriebenen Arbeitsabläufe zwischen der Landesverbands- und Vereinsebene. Die Umsetzung der Tätigkeiten wird in der Dokumentation Arbeitsabläufe beschrieben und als verbindlich erklärt.
 
Bildungsausschuss:
 
  • Gliederung der Arbeitsabläufe / Vorbereitung, Durchführung u. Nachbereitung von Bildungsveranstaltungen u. Weiterbildung

  •  Evaluation der Bildungsangebote der allgemeinen, kulturellen, politischen Bildung in den Vereinen;

  • Kontrolle der Bildungsinhalte auf Kultur- und Studienreisen;

  • Wertung der von den ehrenamtlichen Qualitätsbeauftragten durchgeführten Assessment - Interviews und Befragungen bezüglich der Teilnehmerzufriedenheit und der Schlüsselkompetenzen der ehrenamtlich Verantwortlichen und Durchführenden in den Vereinen und Bildungsstätten;

  • Auswahl und Qualifizierung von Referenten zur Erfüllung der Weiterbildungsbedarfe der Vereine;

  • Aufbau von weiterführenden Angeboten auf Landesverbandsebene;

  • Planung von Fortbildungen der ehrenamtlichen Aufgabenträger.

Gesellschaftspolitischer Ausschuss:
 
  • Ausarbeitung von Schriften, Beiträgen und Resolutionen, die der Außendarstellung des Verbandes in seiner politischen Zielsetzung dienen;

  • Aussendung von innerverbandlichen Impulsen zur Unterstützung der politischen Arbeit auf Kommunaler- und Vereinsebene;

  • Entwicklung von Angeboten der politischen Weiterbildung auf Landesverbandsebene.

  • Kontrolle der Umsetzung der Zielvereinbarungen des Gesprächskreises für Landesorganisationen der Weiterbildung und des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW. ( Erklärung § 14 Weiterbildungsgesetz)

 
Rüstzeitausschuss:
 
  • Gliederung der Arbeitsabläufe / Vorbereitung, Durchführung u. Nachbereitung von Rüst- und Freizeiten;

  • Auswertung der durchgeführten Befragungen zur Kundenzufriedenheit und Qualität der Leistungsanbieter;

  • Bewertung der Schlüsselkompetenzen

  • Koordination und Organisation der Rüstzeitwünsche der Vereine;

  • Planung von Fortbildungen für ehrenamtliche Reisebegleiter/innen;

  • Abrufbare Erfahrungs- und Kompetenzbündelung zum Aufbau eines Beratungsangebotes für Reisebegleiter/innen;

  • Entwicklung und Präsentation neuer Reiseangebote, Reiseziele und Freizeithäuser.

 
Finanzausschuss:
 
  • Gliederung der Arbeitsabläufe / Finanzplanung;

  • Kurz bis mittelfristige Analyse und Planung der Finanzsituation des Verbandes;

  • Aktuelle Beobachtung einzelner Geschäftsfelder;

  • Optimierung der Finanzanlagen des Landesverbandes;

  • Kontrolle des Verfahrens bei Auftragsvergaben in Anlehnung an die kirchliche Vergabeverordnung;

  • Vorbereitung und Mitwirkung aufgrund besonderer finanzpolitischer und steuerrechtlicher Erfordernisse;

  • Mitwirkung bei Schulungsmaßnahmen für die angeschlossenen Ortsvereine.

 
Qualitätsbeauftragte
 
Die Hauptaufgabe bei der Umsetzung des Leitbildes und Ziele in unserem Verband ist die Verbesserung und Sicherung der Qualität des Freiwilligenmanagements. Dies ist nur zu erreichen, wenn von Beginn an die Einbeziehung und Teilhabe der ehrenamtlichen Mitarbeiter an der Gestaltung des QM-Systems vereinbart worden ist. Nur so kann Motivation und Anreiz geschaffen werden, um eine langfristige und nachhaltige Zusammenarbeit zu gewährleisten. Neben der Bestellung eines/einer hauptamtlichen, ausgebildeten Mitarbeiters/in zum Qualitätsmanagementbeauf-tragten (QB) existiert eine gewachsene Struktur von ehren-amtlichen QBs, die unter Mitarbeit von externen Kräften geschult wurden und einen festgeschriebene Aufgabenbereich wahrnehmen.
 
Aufgabenbeschreibung des hauptamtlichen Qualitätsbeauftragten
 
  • Implementierung und Aufrechterhaltung des Managementsystems

  • Pflege und Aktualisierung des QM-Handbuchs

  • Planung und Durchführung regelmäßiger interner Audits

  • Vorbereitung und Begleitung externer Audits

  • Analyse der Auditberichte

  • Regelmäßige Berichterstattung über Wirksamkeit und Leistung des Managementsystems

  • Erstellung des Selbstreports zur Zertifizierung/Rezertifizierung

  • Sicherstellung des Beschwerdemanagemets

  • Beauftragung externer Mitarbeiter für Fortbildungen von ehrenamtliche Aufgabenträger

  • Beauftragung externer Mitarbeiter für Fortbildungen von ehrenamtlichen Qualitätsbeauftragten

 
Aufgaben der ehrenamtlichen Qualitätsbeauftragten
 
  • Durchführung von Befragungen zur Teilnehmerzufriedenheit, Mitgliederbefragungen und Assesment-Interviews der ehrenamtlichen Aufgabenträger bzw. Vereinsvorstände

  • Weiterentwicklung der Fragebögen und Verbesserung der Methodik

  • Erfassung und Systematisierung der Befragungsergebnisse

  • Präsentation der Arbeitsergebnisse auf den regelmäßig durchgeführten Fortbildungen für Aufgabenträger

  • Aktive Teilnahme an Schulungsmaßnahmen

  • Mitgestaltung von Audits zur Wirksamkeit und Leistung des Managementsystems

 
Fortbildung und Auditierung
 
Unter Berücksichtigung der Arbeitsergebnisse der Qualitätsbeauftragten, ist es die Aufgabe der Fachausschüsse, Ziele und Bedarfe für Fortbildungen der ehrenamtlich Beauftragten - insbesondere der Zuständigen für die Bildungsarbeit in den Vereinen - zu analysieren. Kernaufgabe ist dabei die Beurteilung und der Schlüsselkompetenzen / Sozial-, Methoden und Handlungskompetenz
Diese Fortbildungsmaßnahmen werden von den hauptamtlich pädagogischen Mitarbeitern/innen (HPM) entwickelt und durchgeführt und betreffen alle Aufgabenbereiche des Verbandes. Sie dienen der ständigen Qualitätsverbesserung. Im Rahmen der Fortbildungsveranstaltungen werden Audits von extern Beauftragten zur Bewertung des Gesamtsystems durchgeführt und evtl. Veränderungen in den Arbeitsabläufen dokumentiert.
 
Schlüsselqualifikationen
 
Verständnis
 
Schlüsselqualifikationen sind das Vorhandensein von anwendungsbereiten Fähigkeiten und Fertigkeiten. Das Ziel von Schlüsselqualifikation besteht darin, das Individuum zu befähigen, auch in schwierigen und unvorhergesehenen Problemsituationen sicher und kompetent handeln zu können.
 
Inhalte der Schlüsselqualifikation

 

  • Sie dienen der Erschließung wechselnden Spezialwissens;

  • Sie beinhalten kein spezielles Fachwissen, sondern allgemeine Leistungsfähigkeit;

  • Sie waren immer wichtig, gewinnen jedoch wegen des gesellschaftlichen Wandels an Bedeutung;

  • Sie sind mehr als traditionelle „Kenntnisse und Fertigkeiten“. Sie beinhalten zusätzliche Fähigkeiten;

  • Sie dienen der Selbsthilfe, indem sie zu lebenslangem Lernen befähigen;

  • Sie sind vielseitig anwendbar und liefern den „Schlüssel“ zum Problemlösen bei neuen gesellschaftlichen Arbeitsaufgaben.

 
Schlüsselqualifikationen sind:
 
  • Sozialkompetenz

  • Methodenkompetenz

  • Handlungskompetenz

 
Managementbewertung / Reviews
 
Zweck und Zuständigkeit
 
Einmal jährlich überzeugt sich die Geschäftsleitung vom Entwicklungsstand und der Dynamik des Qualitätsmanagementsystems. Dies geschieht in der Regel zum Ende des Geschäftsjahres und fließt in den Leitungsbericht vor dem Landesverbandsrat ein. Zu diesem Zweck erstellt der/die Qualitätsmanagementbeauftragte einen Bericht über die Wirksamkeit und Entwicklungsbedürfnisse unseres Managementsystems. Dieser Bericht dient der Leitung als Grundlage für die Bewertung des Managementsystems.
 
Vorgehensweise und Eingaben für die Bewertung
 
Als Eingaben für die Beurteilung der Effizienz des Managementsystems werden im Bericht zum Managementsystem berücksichtigt:
 
  • Aktualität der Qualitätspolitik;

  • Die Ergebnisse der Selfassessments;

  • Erfüllung der Qualitätsziele und der Grad der Identifikation der hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen;

  • Ergebnisse der Teilnehmerinnen und Teilnehmerzufriedenheit / Auswertung der Befragungsergebnisse;

  • Stand der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterqualifikation durch systematische Aus- und Weiterbildung;

  • Ergebnisse der internen Audits;

  • Funktion des Dokumentenlenkungssystems;

  • Bewertung der Angemessenheit der verfügbaren Ressourcen und Mittel.

 
Ergebnisse der Bewertung des Managementsystems
 
Festgestellte Abweichungen von unseren Qualitätszielen und Qualitätsleitsätzen, die den vorgegebenen Leistungsstandard beeinträchtigen, werden im Rahmen von Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen erfasst, verfolgt und nachhaltig beseitigt. Die Wirksamkeit entsprechender Maßnahmen wird durch Überwachungsmaßnahmen sichergestellt.
 
Auf der Basis dieser Bewertung werden:
 
  • neue Qualitätsziele festgelegt oder bestehende revidiert;

  • weitergehende Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen festgelegt;

  • Die Kontinuität des Verbesserungsprozesses gesichert.