Die Evangelische
Arbeitnehmerbewegung NRW ist aufgrund ihrer
ökumenischen Zusammenarbeit in der
Arbeitsgemeinschaft Christlicher
Arbeitnehmerorganisationen (ACA)
vorschlagsberechtigt, für die ehrenamtlichen
Richtertätigkeiten in der Arbeits-, Sozial- und
Finanzgerichtsbarkeit in NRW.
„Ehrenamtlicher Richter“ ist die juristische
Bezeichnung für Laienrichter, die nicht die
juristische Ausbildung eines Richters
abgeschlossen haben.
Frauen und Männer mit ihren Erfahrungen in der
Arbeitswelt und mit ihrer Lebenserfahrung werden
durch uns benannt und von den Arbeits-, Sozial-
und Finanzgerichten in NRW als ehrenamtliche
Richterinnen und Richter berufen.
Ihre persönliche Meinung ist bei der
Urteilsfindung gefragt, damit es zu einem
gerechten Urteil kommen kann. Hierbei haben die
Laienrichter/innen dieselbe Stimmkraft, wie die
hauptamtlichen Richter/innen der entsprechenden
Kammern.
In allen Instanzen stellen wir seit vielen
Jahren ehrenamtliche Richter/innen aus unseren
Reihen. |