EHRENAMTLICHE RICHTER/INNEN

 
 

Die Evangelische Arbeitnehmerbewegung NRW ist aufgrund ihrer ökumenischen Zusammenarbeit in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Arbeitnehmerorganisationen (ACA) vorschlagsberechtigt, für die ehrenamtlichen Richtertätigkeiten in der Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit in NRW.


„Ehrenamtlicher Richter“ ist die juristische Bezeichnung für Laienrichter, die nicht die juristische Ausbildung eines Richters abgeschlossen haben.
Frauen und Männer mit ihren Erfahrungen in der Arbeitswelt und mit ihrer Lebenserfahrung werden durch uns benannt und von den Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichten in NRW als ehrenamtliche Richterinnen und Richter berufen.


Ihre persönliche Meinung ist bei der Urteilsfindung gefragt, damit es zu einem gerechten Urteil kommen kann. Hierbei haben die Laienrichter/innen dieselbe Stimmkraft, wie die hauptamtlichen Richter/innen der entsprechenden Kammern.
In allen Instanzen stellen wir seit vielen Jahren ehrenamtliche Richter/innen aus unseren Reihen.

 
Wir suchen engagierte Menschen,
 

die Arbeitnehmern/innen Schutz bieten möchten, z. B. vor ungerechtfertigten Kündigungen.


die Rentnern/innen zur Seite stehen, bei der Anerkennung ihrer Ansprüche nach einem langen Erwerbsleben.


die Patienten/innen helfen, Leistungen zur Genesung und Rehabilitation in Anspruch zu nehmen.


die Pflegebedürftige unterstützen, bei der richtigen Einstufung der Pflegekassen.

 
Hierbei wird der Leitspruch der EAB-NRW gelebt: